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| A R C H I V B E R I C H T E 2 0 0 7 |
26.05.2007 Podiumsdiskussion Ehe und Familie – eine Nachbetrachtung
Ein Anfang ist gemacht, zumal die Veranstalter des Podiumsgespräches zum Thema „Ehe und Familie: In der Kirche – in der Gesellschaft“ zugesagt haben weitere Veranstaltungen dieser Art zu interessanten Themen des Kirchen- und Gemeindelebens in absehbarer Zeit anzubieten.
Alles in allem kann man sagen: Ein interessanter und gut organisierter Abend, der neben Informationen auch Möglichkeiten zu Nachfragen und persönlichen Gesprächen bot.
Ungeachtet dessen sind, trotz der Bereitschaft alle Fragen zu beantworten, einige offen geblieben. Oder vielleicht auch neu entstanden?
Entspricht die bürgerliche Ehe eigentlich dem Ideal der Kirchen? Sieht man sich das heutige bürgerliche Eherecht einmal genauer an, ist die Frage berechtigt: Was ist übrig geblieben von dem hehren Ziel, Ehe und Familie als Ideal des menschlichen Lebens in der Gesellschaft zu schützen und zu bewahren?
An die Stelle des eigentlichen Sinnes der Familie, als starkes soziales und gesellschaftliches Element, ist die Regelung von Fördermöglichkeiten und Absicherungsmechanismen der beteiligten Parteien getreten. Das ist ohne Zweifel wichtig. Aber was ist mit den Urwerten wie Treue, Achtung, auf Lebensdauer angelegte Partnerschaft, gegenseitiges Sorgen und Verantwortung übernehmen? Ehe ist im Zweifel eher ein Wirtschaftsfaktor geworden als ein öffentliches Treueversprechen. Wenn du nicht verheiratet bist, dann musst du mehr Steuern zahlen … Andererseits weichen neue Regelungen die besondere Stellung der Ehe auf.
„Heute ist es fast schon einfacher aus der Ehe auszusteigen, als die Mitgliedschaft in einem Buchclub zu kündigen.“ (aus „Stille Zeit zu Zweit“ von Dennis & Barbara Rainey) Es ist heut so leicht wie nie seine Ehe aufzulösen. Ist das im Sinn der Kirchen? Kann vor diesem Hintergrund noch so verfahren werden: „Erst Trauschein, dann Segen“, nur weil man sich hinter den Staat stellen und das schöne Ideal unterstützen möchte, das Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates steht? Man sollte bei dieser Betrachtung bedenken, dass bis Anfang des 19. Jahrhunderts die Eheschließung Sache der Kirchen war. Erst nach und nach wurde aus verschiedenen Gründen die zivile oder bürgerliche Ehe eingeführt, dem Staat die Hoheit darüber überlassen.
Was ist nun mit Menschen, Christen, die sich aus den verschiedensten Gründen oder auch bewusst gegen diese bürgerliche Ehe entscheiden, für sich aber klipp und klar festgelegt und versprochen haben: Wir bleiben ein Leben lang zusammen, wir sorgen füreinander, wollen gemeinsam Kinder in die Welt setzen und groß ziehen, wir wollen Familie sein? Müssen sich diese Geschwister nicht von ihrer Kirche im Stich gelassen fühlen wenn sie hören: Legt den Trauschein vor, dann bekommt ihr Gottes Segen?
Was spricht wirklich gegen Amtsträger/-innen, die im Konkubinat leben? Wer ohne Trauschein in einem gemeinsamen Haushalt, also in wilder Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, befindet sich nach neuapostolischer Definition im so genannten Konkubinat. Eigentlich galten bis in jüngste Zeit (besonders in der katholischen Kirche) Ehen ohne oder ohne vor der RKK gültige kirchliche Segnung als Konkubinat.
Die neuapostolische Definition scheint weitgehend dem Schweizer Recht zu entstammen, da es dort selbst in Gesellschaft und Politik bis vor nicht allzu langer Zeit strenge Vorschriften dazu gab. Es war undenkbar, dass dort verschiedene gesellschaftliche Ämter bekleidet werden durften, wenn das Leben im Konkubinat vorlag. Wäre ein Amtsträger, der im Konkubinat lebt, wirklich weniger glaubwürdig als ein bürgerlich getrauter? Oder geht es eher um die vermeintliche Glaubwürdigkeit der Kirche gegenüber dem Staat?
In der Broschüre „Gedanken zu Partnerschaft und Ehe“ heißt es auf Seite 26: „Auch in Fällen, in denen Glaubensgeschwistern aus ihrer Sicht eine zivile Trauung aus besonderen Gründen nicht möglich ist, z.B. […], erteilt ihnen die Kirche dennoch keinen Trausegen, obwohl sie die Voraussetzungen für das Gott wohlgefällige Zusammenleben zweier verschiedengeschlechtlicher Partner […] erfüllen.“
Ist das Gott wohlgefällig? Lässt sich Kirche, welche auch immer, da nicht vom Staat instrumentalisieren, ja wird hier nicht der Segen Gottes an irdische Gesetzlichkeiten gekoppelt? Könnte nicht ein Paar auf staatliche Förderungen verzichten und dennoch Gottes Segen erhalten?
Ist die Unterstützung eines Amtsträgers durch eine Ehefrau mehr wert als die durch eine unverheiratete Partnerin? Der unschätzbare Wert, den die Unterstützung eines Amtsauftrages durch die Partnerin darstellt, wurde in der Podiumsdiskussion schon heraus gearbeitet. Jedoch wurde der seelsorgerliche Aspekt einer Partnerschaft (ungeachtet der Schweigepflicht) nach meiner Erinnerung überhaupt nicht berührt. Wie wertvoll aber gerade Gespräche mit und Anregungen durch die Partnerin sind, kann derjenige nachvollziehen, der die Verantwortung eines Amtes trägt und sich in einer guten Partnerschaft aufgehoben weiß.
Und sollte nun die Unterstützung durch eine unverheiratete Partnerin wirklich weniger wert sein? Ich glaube da muss jeder eindeutig mit nein antworten. Es sei, denn man schiebt es auf den fehlenden Segen für die Partnerschaft …
Welchen Unterschied macht ein offenes gegenüber einem verdeckt gelebtem Konkubinat? Diese Frage wurde auch gestellt und gerade hier ist für manchen Beobachter eine, nun sagen wir einmal, ungeregelte Vorgehensweise feststellbar. Ich möchte nicht ins Detail gehen, ist an dieser Stelle auch nicht angebracht. Es ist aber zu beobachten, dass manchmal mehr als zwei Augen zugedrückt werden, wenn ein Amtsträger, aus welchen Gründen auch immer (das zu bewerten steht mir nicht zu), trotz vorhandener zwei Wohnungen mit seiner Partnerin in einer Wohnung zusammenlebt, obwohl alle „Welt“ darüber Bescheid weiß. Entschließt sich jedoch jemand in eine gemeinsame Wohnung zusammen zu ziehen, dann gilt das Konkubinat als vollzogen.
Hier sollte dringend ein Umdenkprozess einsetzen, da in solchen Fällen Glaubwürdigkeit verloren geht.
Verantwortung der Kirche für unverheiratet ins Amt gesetzte Brüder Immer mehr junge, unverheiratete Brüder werden in Ämter gesetzt. Grundsätzlich nichts negatives, im Gegenteil. Jedoch sollte schon zuvor berücksichtigt werden, ob der betreffende junge Mensch die entsprechende Lebenserfahrung und seelsorgerlichen Qualitäten mit sich bringt. Ich persönlich sehe diese bei mir bis heute nicht in ausreichendem Maße.
Viel schwerwiegender empfinde ich jedoch den Einschnitt im persönlichen Leben des Betroffenen, wenn sich eine Partnerschaft anbahnt.
Ungeachtet der Maxime der Kirche zu sexuelle Abstinenz vor der Ehe zu raten, was ich durchaus begrüße, ist das Spannungsfeld zwischen anstehender oder bestehender Partnerschaft und dem Erwartungsdruck in der Gemeinde und gegenüber den verantwortlichen Seelsorgern enorm hoch und von den jungen Brüdern vor der ersten Ordination schwer einzuschätzen.
Lapidare, den Ernst einer solchen Situation herunter spielende Bemerkungen wie: „Das können die schon ab!“ sind da wenig hilfreich.
Ich persönlich hätte nie in einer solchen Entscheidungssituation stehen wollen. Mein Resümee? Ich würde mir ein gründliches Überdenken der momentanen Praxis wünschen. Warum keine in eheähnlichen Partnerschaften lebenden Amtsträger/-innen zulassen? Warum keine Segnung für Paare die nicht zivil getraut sind?
Auf die nächsten Veranstaltungen dieser Art bin ich sehr gespannt und erhoffe mir noch mehr Beteiligung vom Publikum durch gezielte Fragestellungen. Auch von mir. (os) |
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