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07.11.2007 Rezension zu „Der Geist der Liturgie“
Was gehört in den Gottesdienst und was nicht? Seit eine Band beim Jugendtag 2007 in Hannover auch im Rahmen des dort so genannten Gottesdienstes zum Einsatz kam, wird diese Frage offen und kontrovers diskutiert. Eine eigene Meinung dazu kann man sich schnell bilden – doch ist die einem zur Verfügung stehende Basis an Argumenten mangels einer umfassenden Erschließung dieses Themas in der kircheneigenen Literatur ausgesprochen dünn. Der Gedanke an einschlägige Literatur liegt nahe. „Der Geist der Liturgie“ aus der Feder von Papst Benedikt XVI / Joseph Kardinal Ratzinger, der dieses Buch 1999 geschrieben hat, ist da eine achtbare und vom Umfang her zu bewältigende „Einführung“. Der Autor ist nicht nur ein erstklassiger Theologe mit einer hohen wissenschaftlichen Reputation sondern er gilt, was ihn über die Konfessionsgrenzen hinweg besonders interessant macht, als einer der weltweit führenden Intellektuellen der Gegenwart. Daher fällt die Wahl - wieder mal - auf eines seiner Werke.
Doch was ist eigentlich Liturgie? Eine präzise Definition des Begriffs „Liturgie“ ist schwierig, da in den und teilweise auch innerhalb der Konfessionen verschiedene Verständnisse vorherrschen. Im Katechismus der Katholischen Kirche beispielsweise finden sich hierzu seitenweise Ausführungen. Pauschal und ohne Anspruch auf wissenschaftliche Genauigkeit wird man jedoch mit aller gebotenen Vorsicht sagen können, dass damit allgemein der Vollzug des christlichen Glaubens im gottesdienstlichen Ritual und damit zugleich die Abgrenzung zu privater Frömmigkeit gemeint ist. Hiervon ausgehend lassen sich die wesentlichen Aussagen des vorliegenden Buches einordnen und verstehen. Inspiriert wurde Benedikt XVI., damals noch Kardinal, durch Romano Guardinis „Vom Geist der Liturgie“ aus dem Jahre 1918, das er selbst zu Beginn seines Theologiestudiums gelesen hat. Das Buch soll weniger eine wissenschaftliche Abhandlung sein, sondern vielmehr „eine Hilfe zum Verstehen des Glaubens und zum rechten Vollzug seiner zentralen Ausdrucksform in der Liturgie“ (S. 8). Es handelt sich „nicht nur ein Buch über die liturgische Bedeutung des Kirchengebäudes, der Gebetsrichtung Osten, des Kreuzzeichens, der Bilder und Musik, des Kniens, Stehens und Sitzens. Es ist zugleich ein Buch über den inneren Zusammenhang von Judentum und Christentum, von Synagoge und Ecclesia, von pilgernder und himmlischer Kirche.“ (FAZ v. 21. März 2000 Nr. 68).
„Der Geist der Liturgie“ ist in vier Teile gegliedert. Der erste Teil, der insofern als Grundlegung betrachtet werden darf, handelt „Vom Wesen der Liturgie“. Dieser Teil ist nicht nur theologisch interessant sondern stellt auch interessante historische Bezüge her. Dabei bedient sich der Autor wie im ganzen Buch einer Sprache, die dem Leser das Schritthalten ermöglicht. Klare Aussagen und passend ausgewählte Beispiele ermöglichen nicht nur das Gelesene zu verstehen, sondern bringen auch zusätzliches Licht in manche Bibelstellen. Ein Beispiel: „Wirkliche Liturgie setzt voraus, dass Gott antwortet und zeigt, wie wir ihn verehren können.“ Sie könne darum nicht eigener Kreativität entspringen - denn dann sei sie „nur ein Ruf ins Dunkle“ oder gar „bloße Selbstbestätigung“. Treffend verweist er auf die Geschichte vom goldenen Kalb. Ein solcher „Kult aus eigener Vollmacht“ mit dem „Tanz um das goldene Kalb“ sei am Ende nichts anderes als eine Art „banaler Selbstbefriedigung“ (S. 18 f.).
Der zweite Teil beschäftigt sich mit „Zeit und Raum in der Liturgie“. Ob es wohl heilige Räume und heilige Zeiten geben könne? (S. 47), fragt Ratzinger ganz zu Beginn dieses Buchteils. Anschließend geht er zunächst der Bedeutung des Kirchengebäudes auf den Grund (S. 55 ff.), wobei die geschichtlichen Bezüge zur Tempel- bzw. Synagogenarchitektur zugleich Judentum und Christentum zueinander in Beziehung setzen. Hinsichtlich heiliger Zeiten ist es keine Überraschung, dass der Autor als katholischer Theologe besonders das Osterfest anspricht. Zugleich stellt er den Sonntag als „ein Urdatum der Christenheit“ heraus (S. 92), der für den Christen das eigentliche Maß der Zeit ist (S. 85).
Im diesem Teil kommt, wenn auch nur am Rande, das Abendmahlsverständnis zur Sprache, bei dem es in diesem Punkt wohl eine Übereinstimmung zwischen neuapostolischem und katholischem Verständnis gibt: „[…] dass Brot und Wein Leib und Blut Christi werden, dass er selbst, der Auferstandene, da ist und sich uns zu essen gibt. Der Nachdruck mit dem Joh. 6 die Realpräsenz herausstellt, könnte wohl schwerlich überboten werden“ (S. 75).
Im dritten Teil schließlich geht es um das Verhältnis von „Kunst und Liturgie“. Darin setzt Ratzinger sich weniger mit der jüngst in den Medien diskutierten Frage auseinander ob und wann Kunst als „entartet“ gelten kann oder nicht. Es geht, insbesondere vor dem Hintergrund des Bilderverbots aus dem ersten Gebot, um die Gegenwärtigkeit von Kunst in der Kirche. Zwar ist eine dem Gottesdienst zugeordnete sakrale Kunst durchaus wünschenswert und „völlige Bildlosigkeit mit dem Glauben an die Menschwerdung Gottes nicht vereinbar“ (S. 113), doch darf diese anders als allgemein religiöse Kunst nicht reiner Beliebigkeit anheim fallen.“ Das nächste Kapitel widmet sich schließlich dem Thema „Musik und Liturgie“ (S: 117 ff).
Der möglicherweise noch unter dem Eindruck des Jugendtagsgeschehens stehende Leser wird insbesondere die Aussagen auf den S. 126 ff. dick unterstreichen können. Die Kirche sieht Benedikt XVI. in der Frage liturgischer Musik drei Herausforderungen gegenüber stehen. Die erste Herausforderung sieht er in der „kulturellen Universalisierung“, die von der Kirche zu leisten sei: Wie muss die „Inkulturation […] der musica sacra“ aussehen, damit „Identität des Christlichen“ gewahrt bleibt, aber auch die „Universalität zur Entfaltung“ kommen kann? Die moderne E-Musik (ernste Kunstmusik) habe sich in ein „elitäres Ghetto hineinmanövriert“, das nur Spezialisten zugänglich sei. Explizit macht Ratzinger sodann deutlich, was er von Pop und Rock hält - und spricht zwar implizit aber dennoch unmissverständlich diesen jede Verwendungsfähigkeit in einem liturgischen Kontext ab. Es folgt ein längeres Zitat: „Da ist zum einen die Popmusik, die […] dem Phänomen der Masse zugeordnet ist, industriell hergestellt wird und letztlich als ein Kult des Banalen bezeichnet werden muss. „Rock“ ist demgegenüber Ausdruck elementarer Leidenschaften, die in den Rockfestivals kultischen Charakter angenommen haben, den Charakter eines Gegenkultes zum christlichen Kult allerdings, der den Menschen im Erlebnis der Masse und der Erschütterung durch Rhythmus, Lärm und Lichteffekte sozusagen von sich selbst befreit[…]. Die Musik der nüchternen Trunkenheit des Heiligen Geistes scheint da wenig Chancen zu haben, wo das Ich zum Kerker, der Geist zur Fessel geworden ist und das Ausbrechen aus beidem als die wahre Verheißung der Erlösung erscheint […]“ (S. 127). Seine Position begründet Ratzinger ebenso anspruchsvoll wie ansprechend mit der Logosbezogenheit des Gottesdienstes. Gottesdienst ist dabei zunächst wortbezogen. In Liturgie und Kirchenmusik ist daher dem Gesang Vorrang gegenüber (reiner) Instrumentalmusik, die damit aber nicht ausgeschlossen sein soll, einzuräumen (S. 128). Das damit zugleich angesprochene Miteinander von Glauben und Vernunft dürfte eines der zentralen Denkmotive des jetzigen Papstes sein. Sein Plädoyer für die „strengen und gerade nicht orgiastisch ausufernden Formen des Gottesdienstes“ (Die ZEIT vom 28. April 2005 Nr. 18) kann genau in diesen Zusammenhang eingeordnet werden. Zum zweiten führt der Heilige Geist zu einer Musik, die „im Zeichen […] der Erhebung des Herzens steht“. Sie soll die Integration des Menschen nach oben bewirken und nicht die „Auflösung in den gestaltlosen Rausch oder die bloße Sinnlichkeit“ (S. 130). Zum dritten, und dieser Teil ist etwas schwieriger zugänglich, betont er mit Blick auf eine höhere Form, eine göttliche Form musikalischer Ästhetik (S. 131 f.) den „kosmischen Charakter“ liturgischer Musik: „Mit den Engeln singen wir“ (S. 133). Mit allein „subjektiver Kreativität“ kann dieses Ziel aber nicht erreicht werden (S. 132).
Bereits 1985 hat Ratzinger, damals seit kurzer Zeit Präfekt der Glaubenskongregation, die Bedrohung liturgischer Musik durch ihre Banalisierung ausgesprochen. Eine Veränderung habe sich gerade bei Jugendlichen vollzogen, „deren akustischer Sinn seit Anfang der sechziger Jahre durch die Rockmusik und andere verwandte Produkte verkümmert ist.“ Es sei (1985!) schwierig „Jugendliche dazu zu bringen, die alten deutschen Choräle anzuhören oder gar zu singen.“ (Zur Lage des Glaubens, Joseph Ratzinger im Gespräch mit Vittorio Messori, Neuauflage 2007, S. 132 f.)
Zuletzt wendet sich der Pontifex im vierten Teil der liturgischen Gestalt zu. Von der tätigen Teilnahme über das Kreuzzeichen bis hin zum Knien („das Beugen der Knie vor der Gegenwart des lebendigen Gottes [ist] unverzichtbar“, S. 164), Sitzen und Stehen werden die vielfältigen Verhaltensweisen katholischer Gottesdienste erläutert und begründet. Gerade für den nichtkatholischen Leser ist dieser Teil eine wertvolle Hilfe, wenn er das Verhalten katholischer Christen im Gottesdienst besser verstehen will – wissen, was warum geschieht. Und dennoch stößt man auch dort immer wieder auf Aussagen deren Gehalt zu recht über den Kreis der Katholischen Kirche erkennbar hinausweist und jeden Christen ansprechen sollte. So zum Beispiel wenn es um den Tanz im Gottesdienst geht: „Kein christlicher Ritus kennt den Tanz“ (S. 171). Es ist „vollkommen widersinnig“ wenn zur Steigerung der Attraktivität von Liturgie Tanzpantomimen zum Einsatz kommen und mit Beifall belohnt werden. „Wo immer Beifall für menschliches Machen in der Liturgie aufbricht, ist dies ein sicheres Zeichen, dass man das Wesen der Liturgie gänzlich verloren und sie durch eine Art religiöser Unterhaltung ersetzt hat“ (S. 170). (sl)
Joseph Ratzinger / Benedikt XVI. Der Geist der Liturgie. Eine Einführung. Sonderausgabe 2006, 2. Auflage 2007. Herder Verlag Freiburg 208 Seiten, gebunden. 12,90 Euro. ISBN 978-3-451-29063-3. |
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